Organisatorisches

Aufnahme


Über die Aufnahme entscheidet grundsätzlich der Schulträger in Zusammenarbeit mit dem Schulleiter. Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler erfolgt bis auf weiteres vorrangig nach Eingang der Anmeldungen. Kinder von Mitgliedern des Fördervereins werden bevorzugt aufgenommen, ebenso Geschwisterkinder. Vorläufiges Ende der Bewerbungsfrist ist eine Woche nach den Halbjahreszeugnissen der vierten Klasse. Ein Vertragsformular finden Sie im Abschnitt Service.


Abschlüsse
Die Ev. Sekundarschule Hedersleben ermöglicht alle in staatlichen Sekundarschulen üblichen Abschlüsse zu erwerben, die allgemein anerkannt sind. Der Übergang in andere Schulen dieser Schulart oder andere Schulformen ist nach den üblichen Regelungen möglich.
  • a) Hauptschulabschluss
  • b) Qualifizierter Hauptschulabschluss
  • c) Realschulabschluss
  • d) Erweiterter Realschulabschluss
Der erweiterte Realschulabschluss berechtigt zum Besuch des 10. Schuljahrganges am Gymnasium oder des 11. Schuljahrganges am Fachgymnasium.

Schulgeld
Das monatliche Schulgeld richtet sich nach der Schulgeldordnung der Evangelischen Johannes-Schulstiftung. Es beträgt derzeit (im Schuljahr 2011/12) monatlich 95 Euro. Ermäßigungen können direkt bei der Stiftung beantragt werden.

Schulbusse
Die Evangelische Sekundarschule Hedersleben ist mit dem öffentlichen Schulbusverkehr aus folgenden Städten und Gemeinden ohne umzusteigen erreichbar. Hedersleben, Hausneindorf, Gatersleben, Heteborn Quedlinburg, Ditfurt, Wedderstedt Halberstadt, Harsleben, Wegeleben, Rodersdorf, Adersleben Die Kosten für den Schülertransport trägt der Landkreis, höchstens aber nur bis zu dem Betrag, den der Transport zur nächsten staatlichen Sekundarschule kosten würde.